Erbrecht mit Testament ausüben in Kroatien

Das Erbrecht durch ein Testament zu nutzen ist auch in Kroatien möglich. Auch hier kann der letzte Wille des Erblassers durch letztwillige Verfügungen ausgedrückt werden. Der Verstorbene hat also selbst über sein Vermögen im Todesfall verfügt. Falls der Erbe eine Immobilie in Kroatien erbt, sollte er die dortigen aktuellen Hausbau Preise ermitteln, falls er das geerbte Haus verkaufen möchte.

Testamentsarten in Kroatien:

In Kroatien kann ein Testament in folgenden Ausführungen errichtet werden:

Das handschriftliche und holographische Testament in Kroatien
Diese Form wird handschriftlich erklärt und muss alleine eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.

Schriftliche vor Zeugen erklärter letzter Wille
Es ist notwendig physisch in der Lage zu sein und der Schreiber muss hierzu lesen und schreiben können. Das so genannte alographische Dokument erfasst eine dritte Person auf Unterweisung und Verlangen des Erblassers. Potentielle Erblasser müssen diese wichtige Urkunde in Gegenwart von zwei Zeugen unterschreiben. Wichtig ist hierbei auch die Aussage, dass dieses Schriftstück, das er unterzeichnet, sein Testament ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, unterschreiben die Zeugen. Die zwei Zeugen müssen gleichzeitig bei der Verfassung und Unterzeichnung anwesend sein, ansonsten ist ein Testament dieser Art nicht wirksam.

Mündlich erstelltes Testament in Kroatien
Das mündliche Testament in Kroatien entspricht den deutschen Nottestamenten. Diese Form wird ebenfalls vor zwei zur gleichen Zeit anwesenden Zeugen erstellt. Nottestamente können in Kroatien und in Deutschland nur bei außergewöhnlichen Umständen (Unwetter auf dem Schiff, Krieg, usw.) erstellt werden. Sie sind nur zeitlich beschränkt gültig. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.